Allgemeine Geschäftsbedingungen - Almuportal.com für die Erstellung und den Betrieb einer Homepage.
1. Anwendungsbereich
1.1. Der Auftraggeber hat mit der Firma Almuportal.com („Auftragnehmerin“) einen Vertrag über die Bereitstellung eines Firmeneintrages geschlossen („FE-Vertrag“). Beinhaltet dieser FE-Vertrag Leistungen über die Erstellung und den Betrieb einer Homepage, so gelten für die Erstellung und den Betrieb dieser Homepage des Auftraggebers die nachfolgenden Regelungen.
1.2. Neben diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Erstellung und den Betrieb einer Homepage“ gelten jedenfalls die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der Auftragnehmerin. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht.
2. Leistungserbringung
2.1. Sobald die Auftragnehmerin sämtliches Material(Information) für die Erstellung und den Betrieb der Homepage notwendigen Unterlagen und Daten erhält, kann mit der Erstellung der Homepage begonnen werden. Für die rechtzeitige Zurverfügungstellung ist der Auftraggeber verantwortlich.
2.2. Die Homepage ist, sofern vereinbart, Leistungsbestandteil des FE-Vertrages. Leistungen betreffend die Homepage werden nur während der Laufzeit des FE-Vertrages erbracht. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Leistung zu verweigern und/oder bereits erbrachte Leistungen, z.B. Onlinestellung der Homepage, zu suspendieren, sobald und solange der Auftraggeber sich mit einer fälligen Zahlung für den Firmeneintrag in Verzug befindet.
3. Gestaltung der Homepage
3.1. Die Auftragnehmerin erstellt für den Auftraggeber eine Homepage gemäß Leistungsübersicht, die bei Abschluss des FE-Vertrages übergeben wird.
3.2. Nach Fertigstellung der Homepage sendet die Auftragnehmerin dem Auftraggeber einen Link zu, über den der Auftraggeber sich die Homepage ansehen kann. Der Auftraggeber hat die Homepage auf inhaltliche Richtigkeit und Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen (insbesondere impressum, Veröffentlichungsverpflichtungen oder Standesregeln) zu prüfen und der Auftragnehmerin innerhalb von 5 Werktagen in Textform etwaige Korrekturwünsche oder notwendige Änderungen mitzuteilen.Inhaltliche Änderungen, bei denen es sich nicht um Mängel handelt, kann der Auftraggeber nur einmal verlangen. Liegt ein Änderungsverlangen vor, setzt die Auftragnehmerin dieses nach Möglichkeit in angemessener Frist um und sendet dem Auftraggeber erneut einen Link zur Überprüfung der geänderten Homepage zu.
3.3. Hat der Auftraggeber keine Einwände gilt die Homepage als freigegeben. Die Homepage gilt auch ohne ausdrückliche Freigabeerklärung als freigegeben, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 5 Werktagen ab Zusendung des Links eine Änderung verlangt hat.
3.4. Der Auftraggeber prüft selbst, ob die gewünschte Domain in Rechte Dritter eingreift. Die Auswahl einer geeigneten Domain liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
4. Betrieb und Wartung der Homepage
4.2. Änderungsverlangen der Homepage des Auftraggeber nach Freischaltung können kostenpflichtig beauftragt werden.
5. Leistungen des Auftraggebers
5.1. Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin die zur Erstellung der Website sowie die für jede gewünschte Änderung erforderlichen Inhalte, insbesondere Fotodateien, Videos oder Texte in einem vorab vereinbarten Format zur Verfügung. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der Erstellung der Homepage verfolgten Zweck zu erreichen, oder ob die Inhalte in Rechte Dritter eingreifen. Der Auftragnehmerin bleibt es jedoch vorbehalten, erkennbar rechtswidrige Inhalte zurück zu weisen.
5.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf seiner Internetseite Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe der gesetzlich geforderten Angaben (Impressum) zu kennzeichnen. Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen, und hält die Auftragnehmerin diesbezüglich schad- und klaglos.
5.3. Verfügt der Auftraggeber über eine Domain, unter der die Homepage freigeschaltet werden soll, so hat er alle Erklärungen abzugeben, die erforderlich sind, um die Domain für die Homepage nutzen zu können.
5.4. Solange der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten (vgl. Punkte 2.1., 3.2. und 3.4.) nicht nachkommt, kann die Auftragnehmerin die Erstellung der Homepage verweigern. Liefert der Auftraggeber keine Inhalte, so bleibt es der Auftragnehmerin vorbehalten, stattdessen die Daten aus dem Firmeneintrag auf die Homepage einzustellen.
6. Nutzungsrechte
6.1. Alle Rechte an vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten verbleiben bei diesem.
7. Vergütung
7.1. Befindet sich der Auftraggeber mit Zahlungen für den Firmeneintrag in Verzug, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Homepage bis zur vollständigen Zahlung abzuschalten oder den Zugang zu dieser zu sperren.
8. Gewährleistung und Haftung
8.1. Die Auftragnehmerin leistet dafür Gewähr, dass die erstellte Homepage vertragsgemäß erstellt ist.
8.2. Die Auftragnehmerin programmiert die Homepage so, dass sie von Suchmaschinen ausgelesen und indexiert werden kann. Die Auftragnehmerin übernimmt jedoch insbesondere keine Gewährleistung für ein bestimmtes Ranking der Homepage, da das Ranking von vielen Faktoren abhängig ist, die die Auftragnehmerin nicht beeinflussen kann.
8.3. Die Auftragnehmerin haftet nur für Schäden, die sie grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Eine Haftung für entgangene Gewinne oder andere Folgeschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftung ist betragsmäßig beschränkt auf das vom Auftraggeber bezahlte Entgelt. Schadenersatzansprüche gegen die Auftragnehmerin sind bei sonstigem Verlust binnen einem Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.
9. Rechte Dritter
9.1. Die Auftragnehmerin steht dafür ein, dass durch die Verwendung und den Betrieb der von ihr erstellten Homepage keine Rechte Dritter verletzt werden, soweit dies nicht durch Inhalte, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, oder Verletzung von Verpflichtungen zu Angaben auf der Homepage (z.B.
Impressum) erfolgt. Soweit die Auftragnehmerin für die Erstellung der Homepage von Dritten entwickelte Basistechnologie oder Software benutzt, sichert die Auftragnehmerin zu, über die dafür erforderlichen Rechte zu verfügen und zur Einräumung der in Punkt 6. genannten Rechte berechtigt zu sein.
9.2. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für Inhalte, die der Auftraggeber zur Verfügung gestellt hat, oder Angaben auf der Homepage, die auf Angaben des Auftraggebers beruhen (z.B. Impressum). Die Auftragnehmerin haftet ebenfalls nicht für die Verletzung von Rechten durch die vom Auftraggeber genutzte Domain. Wird die Auftragnehmerin wegen der Verletzung von Rechten durch Inhalte oder Angaben auf der Hompage oder das Fehlen von Angaben oder durch eine Domain von Dritten in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber die Auftragnehmerin auf erstes Anfordern von solchen Ansprüchen frei und hält die Auftragnehmerin schad- und klaglos.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
10.2. Die Auftragnehmerin behält sich die Änderung dieser AGB vor. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmun-gen dieser AGB berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An Stelle der ungültigen Bestimmung tritt eine gültige Bestimmung, die ersterer nach deren Sinn und Zweck rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.
10.3. Es kommt ausschließlich Spanisches Recht zur Anwendung. Erfüllungsort ist für beide Parteien der Firmensitz der Auftragnehmerin. Gerichtsstand ist für beide Parteien Spanien Almuñecar.