Leben in Spanien

Aufenthalt in Spanien

Aufenthalt in Spanien

Nicht alle Vorstellungen, die man von Spanien so im Kopf hat, stimmen unbedingt mit der Wirklichkeit überein: Eine Woche unbeschwerter Urlaub auf Mallorca kann sehr schön und sonnig sein. Der Alltag in Spanien ist hingegen unter Umständen nicht weniger hart und steinig als zu Hause. Also sollte man lieber erst einmal das Land, in dem man vielleicht arbeiten, leben oder seinen Ruhestand verbringen möchte, etwas gründlicher kennenlernen.

Reisepass oder Personalausweis reichen erst einmal zu dieser längeren Kontaktaufnahme mit Spanien. Die Freizügigkeit innerhalb der EU – und diese gilt auch für die Schweizer Bürger – macht es möglich. Auch empfiehlt es sich für den Krankheitsfall, die Europäische Krankenversicherungs-Karte, welche von den heimischen Krankenversicherungen ausgestellt wird, in der Tasche zu haben.

Erst nach drei Monaten Aufenthalt beginnt der Papierkrieg: NIE, Ausländerzertifikat, Einwohnermeldeamt, Sozialversicherung.

Erst nach drei Monaten Aufenthalt muss man sich in Spanien laut Gesetz anmelden und seine Ausländernummer namens „NIE“ (número de identidad de extranjero) beantragen, die für das längere Alltagsleben in Spanien unerlässlich ist. Visum, Arbeitserlaubnis oder eine Aufenthaltsgenehmigung braucht man heutzutage nicht mehr.

Wer später wirklich beschließt, sich mit Hauptwohnsitz in Spanien niederzulassen, sollte sich auf einen Papierkrieg mit den Behörden gefasst machen: NIE, Ausländerzertifikat (certificado de registro de ciudadano de la unión) müssen besorgt, die Anmeldung im Rathaus (empadronamiento) erledigt werden.

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